AGB und Softwarelizenzvereinbarung 08/2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der r2 dei ex machina GmbH (Stand: 08/2023)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der r2 dei ex machina UG (haftungsbeschränkt), Niemandsberg 77, 75196 Remchingen (nachfolgend: „r2 dei ex machina“) mit Ihnen als Kunden (nachfolgend: „Käufer“, wobei dieser Terminus geschlechtsneutral zu verstehen ist).
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen r2 dei ex machina und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Selbst wenn r2 dei ex machina auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin keine Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen. Diese gelten nur, wenn sie von r2 dei ex machina schriftlich bestätigt worden sind.
Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
Für den Erwerb einer Softwarelizenz gelten außerdem gesonderte AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der r2 dei ex machina UG für den Kauf einer Softwarelizenz). Diese werden als Anhang an diese AGB bereitgestellt.
2. Vertragsschluss
Das Angebot geht von der r2 dei ex machina aus und kann schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen („Angebotsbefristung“).
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot der r2 dei ex machina innerhalb der Angebotsbefristung durch eine eindeutige und verbindliche Erklärung in Schrift- oder Textform annimmt und bis zum Fristablauf bekannt gibt.
r2 dei ex machina bestätigt dem Käufer anschließend unverzüglich den Kauf per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse.
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme findet in der Regel per E-Mail statt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mailadresse korrekt ist und die von r2diexmachina an den Käufer versandten E-Mails unter dieser Adresse empfangen werden können. Bei dem Einsatz von SPAM-Filtern hat der Käufer sicherzustellen, dass alle von r2 dei ex machina versandten E-Mails zugestellt werden können.
Alle erfassten Daten werden datenschutzrechtlich für die Bearbeitung dieses und weiterer Aufträge verarbeitet. Weitere Informationen über den Schutz Ihrer Daten, sind in der Datenschutzerklärung der Webseite von r2 dei ex machina zu finden.
Die Angebote der r2 dei ex machina sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündlichen Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch die Bestätigung durch r2 dei ex machina in schriftlicher oder elektronischer Form verbindlich. Abbildungen in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind nicht verbindlich. Änderungen in der Ausführung bleiben vorbehalten.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für die r2 dei ex machina nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum ist die r2 dei ex machina berechtigt, die von der r2 dei ex machina genannten Preise zu berichtigen. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, durch Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form an r2 dei ex machina binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ist eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen, ist die r2 dei ex machina berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen
3. Mengen und Maßangaben
Sämtlichen Mengen in Bestellungen des Käufers basieren auf Angaben des Käufers.
Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von r2 dei ex machina zu vertretenden Verschulden.
4. Preise
Der Kaufpreis richtet sich nach dem von r2 dei ex machina im Angebot bestimmten Preis oder der jeweils gültigen Preisliste.
Die r2 dei ex machina ist vier Monate an die vereinbarten Preise seit dem Vertragsschluss gebunden. Danach erfolgt die Berechnung zu den jeweiligen Preislisten bzw. Tagespreisen von r2 dei ex machina. Sollte der Listenpreis bzw. Tagespreis um mehr als 3% über dem vereinbarten Preis anzusetzen sein, ist der Käufer dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei schriftlich oder in elektronischer Form vereinbarten Festpreisen gilt der Festpreis nur bei termingerechter Abnahme der Ware.
Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5. Zahlungen und Verrechnung
Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, erfolgt die Lieferung des Softwaredongles mit Rechnungsstellung, die Bereitstellung des Links zum Softwaredownload nach Zahlungseingang.
Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch von r2 dei ex machina auf die Gegenleistung gefährdet wird, kann r2 dei ex machina ihre Leistung auch bei Vorleistungspflicht solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder r2 dei ex machina Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer trotz Aufforderung mit angemessener Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht r2 dei ex machina das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz nach § 325 BGB bleiben unberührt.
Akzeptierte Zahlungsmethode ist Überweisung.
6. Lieferfristen und -termine
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass r2 dei ex machina sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage aller eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangten Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Im Falle des Eintritts unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens der Vorlieferanten ist der Käufer bei Überschreitung der Lieferfrist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
Falls r2 dei ex machina mit der vertragsgemäßen Leistung in Verzug geraten, kann der Käufer r2 dei ex machina in schriftlicher oder elektronischer Form eine angemessene Nachfrist setzen und mit der Erklärung verbinden, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Die Fristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers nach § 324 BGB bleibt unberührt. Der Anspruch auf Erfüllung ist beim Rücktritt oder Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der im vorgenannten Satz 1 genannten Frist teilweise nicht bewirkt, so ist der Käufer, nur wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat, dazu berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nach Maßgabe der §§ 280 Abs. 3, 281 BGB zu verlangen und/oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für die Nichtleistung oder Schlechtleistung allein oder überwiegend verantwortlich ist oder im Verzug der Annahme der Lieferung ist. Der Rücktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Mangel der Leistung unerheblich ist.
Sollten zur Erfüllung der Pflichten der r2 dei ex machina Vorleistungen des Käufers (z.B. für die Installation einer Anlage) notwendig sein, so wird die r2 dei ex machina auf diese bei Angebotsabgabe hinweisen. Die Voraussetzungen werden zudem Bestandteil des Vertrags. Sollte der Käufer den verpflichtenden Vorbereitungen bei Lieferung nicht nachgekommen sein, kann die r2 dei ex machina ihre Aufwendungen gemäß der aktuellen Servicebedingungen dem Kunden in Rechnung stellen.
7. Abnahme des Liefergegenstandes
Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten durch Abruf abzuwickeln, ansonsten ist r2 dei ex machina berechtigt, bei inzwischen eingetretenen Preissteigerungen eine Nachbelastung vorzunehmen.
8. Versand- und Gefahrenübergang
Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald r2 dei ex machina den Liefergegenstand dem Spediteur übergeben hat. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt das Eigentum von r2 dei ex machina (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung.
Tritt r2 dei ex machina vom Vertrag wegen Zahlungsverzug zurück, ist der Käufer zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Das Besitzrecht des Käufers erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit r2 dei ex machina nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt. Im Fall des Rücktritts ist r2 dei ex machina aufgrund des Eigentumsvorbehalts berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Geschäfts- oder Praxisräume des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstandener Kosten bestmöglich zu verwerten. Sollte der Vertragsgegenstand zu diesem Zeitpunkt unübliche Gebrauchsspuren aufweisen, so hat r2 dei ex machina das Recht über die Wertminderung eine Rechnung stellen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verarbeiten und die verarbeitete Ware zu veräußern, vorausgesetzt, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, das Verarbeiter Eigentum mit seiner Entstehung zur Sicherung unserer Ansprüche auf r2 dei ex machina übergeht und die Forderung aus einer Weiterveräußerung gem. Ziff. 8.3 an r2 dei ex machina abgetreten wird. Zu anderen Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst allen Nebenrechten an r2 dei ex machina in Höhe des Rechnungswertes der Forderung abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, r2 dei ex machina nicht gehörenden Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages an r2 dei ex machina abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu einem im Rahmen des Sicherungszwecks jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen, solange er r2 dei ex machina gegenüber nicht in Verzug ist. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an r2 dei ex machina zu unterrichten und r2 dei ex machina die Einziehung erforderlicher Auskünfte zu erteilen.
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer r2 dei ex machina unverzüglich zu benachrichtigen.
Übersteigt der realisierbare Wert der für r2 dei ex machina bestehenden Sicherheiten die Forderungen von r2 dei ex machina nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gibt r2 dei ex machina auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl frei.
10. Mängelansprüche und Gewährleistung
Der Käufer hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen r2 dei ex machina unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist die Haftung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
r2 dei ex machina ist im Falle eines vorliegenden Sachmangels des Liefergegenstandes zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Kaufgegenstandes auf unsere Kosten gegen Rückgabe des mangelhaften Kaufgegenstandes. Das Recht des Käufers auf Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag bleibt für den Fall der fehlgeschlagenen Nacherfüllung gewahrt.
Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter - ohne unsere Zustimmung - Eingriffe in die von r2 dei ex machina gelieferten Produkte vorgenommen werden, insbesondere unsachgemäße Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden, leistet r2 dei ex machina keine Gewähr.
Kommt r2 dei ex machina der Nacherfüllungspflicht nicht fristgemäß oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl auf Rücktritt vom Vertrag gegen Rückgabe der Kaufsache zu. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
Nacherfüllungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht, wenn r2 dei ex machina den Mangel wegen Vorsatzes zu vertreten hat.
Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon bleiben die Rechte des Käufers aus einer von r2 dei ex machina übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Die Vorgaben für Kaufleute nach dem HGB finden vorrangig Anwendung.
Ausgenommen von dieser Gewährleistungsfrist nach Nr. 10.8. Satz der AGB sind Gewährleistungsansprüche, die auf einem dinglichen Recht eines Dritten am Lieferungsgegenstand beruhen. Soweit der Liefergegenstand seitens des Vorlieferanten mit einer längeren Gewährleistungsfrist geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und -endes auch zwischen r2 dei ex machina und dem Käufer.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt 14 (vierzehn) Tage ab den Tag des Vertragsabschlusses bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Teillieferungen von Waren, die aus einer einzigen Bestellung hervorgehen, gilt entsprechend der Tag der letzten Lieferung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (r2 dei ex machina UG (haftungsbeschränkt), Niemandsberg 77, 75196 Remchingen, go@r2deiexmachina.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen, ab dem Tag, ab dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (r2 dei ex machina UG (haftungsbeschränkt), Niemandsberg 77, 75196 Remchingen) zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung.
12. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet r2 dei ex machina auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers.
Sämtliche Ansprüche gegen r2 dei ex machina, die weder auf unerlaubter Handlung noch vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen, verjähren spätestens in einem Jahr ab Fälligkeit. Ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Bestimmungen unberührt
13. Rechnungsstellung
Die Zusendung der Rechnung erfolgt in Papierform. Sie berechtigt grundsätzlich zum Vorsteuerabzug.
Rechnungen werden gemäß der erforderlichen Angaben nach § 14 UstG Absatz 4 auf den Namen des bei der Bestellung angegebenen Leistungsempfängers ausgestellt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf fehlerhafter Adressübernahme beruhen, können nicht berücksichtigt werden. Eine Umschreibung auf einen anderen Rechnungsempfänger ist daher nicht möglich.
14. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von r2 dei ex machina. Das ist zurzeit Remchingen.
Dieser Vertrag ist auf Deutsch verfasst.
Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden, unter Ausschluss derjenigen Bestimmungen, die auf das Recht eines anderen Landes verweisen. Die Parteien sind sich einig, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) keine Anwendung findet.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
Für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.
Anhang
Allgemeine Geschäftsbedingungen der r2 dei ex machina GmbH für den Kauf einer Softwarelizenz (Stand: 08/2023)
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der r2 dei ex machina UG (haftungsbeschränkt), Niemandsberg 77, 75196 Remchingen (nachfolgend: „ r2 dei ex machina “) mit Ihnen als Kunden (nachfolgend: „Käufer“, wobei dieser Terminus geschlechtsneutral zu verstehen ist).
1.2 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen r2 dei ex machina und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Selbst wenn r2 dei ex machina auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin keine Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen. Diese gelten nur, wenn sie von r2 dei ex machina schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
2. Vertragsgegenstand, Nutzungsvoraussetzungen
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die dauerhafte Überlassung einer Software (nachfolgend: „Vertragssoftware“) einschließlich Softwaredokumentation sowie die Einräumung der in Ziff. 6 beschriebenen Nutzungsrechte.
2.2 Voraussetzung für die Nutzung der Vertragssoftware sind folgende Mindestsystemanforderungen:
- ab Windows10 64-Bit
- Mindestens 500 MB freier Dateisystemspeicher, empfohlen 2 GB
- Prozessor: Dual-Core, 2.8 GHz, empfohlen Intel Core-i7, 3 GHz
- Arbeitsspeicher 8 GB, empfohlen 16 GB Arbeitsspeicher
- Erforderlicher Speicherplatz: 50 GB (v.a. für Datenbank), empfohlen 200 GB (v.a. für Datenbank
- Freier USB-2.0-Anschluss
- Mindestens open GL 2.0
- Grafikkarte: Nvidia oder ATI, 1 GB RAM, empfohlen Nvidia GTX 1060, 6GB RAM
2.3 Die Nutzung der Vertragssoftware ist nur mit einem USB-Dongle möglich.
3. Vertragsschluss
3.1 Das Angebot geht von der r2 dei ex machina aus und kann schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen („Angebotsbefristung“).
3.2 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot der r2 dei ex machina innerhalb der Angebotsbefristung durch eine eindeutige und verbindliche Erklärung in Schrift- oder Textform annimmt.
3.3 r2deiexmachina bestätigt dem Käufer anschließend unverzüglich den Kauf per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse.
4. Leistungsbeschreibung
Es stehen unterschiedliche Softwareprogramme zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf die im Header namentlich benannte Variante.
4.1 BiteReg: BiteReg ist eine CAD-Software zum Erstellen von Bissschablonen, Aufstell- sowie Funktionsbasen und Bissgabeln sowie anderen Hilfsteilen zur Bissregistrierung. Eine Ausweitung des Anwendungsgebietes, abweichende von den vorherig genannten Indikationen, liegt außerhalb der zweckmäßigen Bestimmung dieser Software und darf nicht erfolgen.
Im Einzelnen bietet die Software folgenden Leistungsumfang:
- „easy to use“ Auftragsverwaltung
- Wizard geführter Ablauf
- automatische Hinterschnitterkennung
- zusätzliche Ausblockfunktion „zuschwemmen“
- vollautomatisches Erkennen der Begrenzungslinie (Voraussetzung Farbscan)
- Ausblockfunktion Zylinder zur Konstruktion von offenen Basisplatten (Implantologie)
- individueller Bereich zur zusätzlichen Hohllegung (Spacer) z.B. an der Gaumennaht bestimmbar
- unterschiedliche Randgestaltung (Dimensionierung) frei an jeder Stelle bestimmbar
- schnelle Konstruktion von Retentionen oder Löchern über das Markieren eines kompletten Bereiches
- Einstanzen des Patientennamens oder der Auftragsnummer
- Möglichkeit eigene Geometrien zu integrieren (kostenpflichtig)
- STL und OBJ, PLY Import
- STL Export
4.2 QualityCheck: Zielsetzung dieser Softwareentwicklung war es, dem Labor, der Zahnarztpraxis oder dem Fräszentrum eine schnelle und einfache Möglichkeit zu geben, digitale Konstruktionen oder Scandaten untereinander oder miteinander abzugleichen. Ein State of the Art Best-Fit-Algorithmus ermöglicht stabile und aussagekräftige Soll-Ist Vergleiche. Zu beachten ist das Best-Fit-Vergleiche immer in Abhängigkeit der Datenqualität der eingeladenen Vielflächennetze stehen. Die Abweichungsanalyse bedarf immer der Interpretation und darf nicht als Fixwert gesehen werden.
Im Einzelnen bietet diese Software folgenden Leistungsumfang:
- Wizard geführter Ablauf
- automatische Best-Fit Ausrichtung
- Einschränkung des Fit-Bereiches
- Aussagekräftige Farbdarstellung der Abweichungen
- generierter Testreport mit Logo und Screenshots
- Eingabe eines Schrumpfungsfaktors zum Abgleich von ZrO2-Gerüsten/Daten vor dem Sintern
- STL Import
- PDF Export
4.3 Fix-it-Erik: Fix-it-Erik ist eine CAD-Software zum Erstellen von Modellen.
Im Einzelnen bietet die Software folgenden Leistungsumfang:
- „easy to use“ Auftragsverwaltung
- Wizard geführter Ablauf
- freie Wahl des Sockeltyps
- Antragen (anwachsen)an IOS-Scan möglich
- Glätten/antragen/abtragen am Gesamtmodell möglich
- CAD-Daten einladen für ein Mock-up Modell
- individuelle Wahl Split-cast Geometrie und Magnettyp
- Erstellen "digitaler" Sägemodelle
- Durchdringungsprotokoll als Einschleifhilfe für Frühkontakte
- speziell für den 3D-Druck entwickelte Wabenstruktur
- Einstanzen des Patientennamens oder der Auftragsnummer
- Aufbau einer individuellen Modeltyp-Datenbank
- S-TL, OBJ, PLY Import und offener STL, PLY Export
4.4 cadBack: CadBack ist eine CAD-Software zur Reduzierung von konstruierten Kronenrestaurationen (STL-Format) um den Keramiker in der Mikrolayering-Technik zu unterstützen. Der Anwender definiert hierbei auf dem Kronendatensatz unterschiedliche Bereiche. Diese sind Schmelz, Dentin, Mamelons und Transpa. Die Bereiche lassen sich mit verschiedenen Schrumpfungswerten belegen. Mittels Colormapping (Zusammenführen STL-Daten und Digitalfoto) wird eine Farbdarstellung auf dem Kronendatensatz erzielt. Das reduzierte Kronengerüst wird als STL-File gespeichert.
4.5 Der Käufer erhält ferner zusätzlich zur Vertragssoftware die Softwaredokumentation.
4.6 Folgende Leistungen sind in den Vertragssoftwaretypen nicht enthalten und werden von der Vertragssoftware bzw. r2 dei ex machina nicht erbracht:
- Für die Fertigung von Werkstücken ist ein 3D-Drucker oder eine CNC-Fräsmaschine erforderlich. Diese Hilfsmittel erfordern unter Umständen zusätzliche Steuerungssoftware oder Anwendungsprogramme, die im Lieferumfang der Vertragssoftware nicht enthalten sind.
- Die Installation der Vertragssoftware ist nicht geschuldet.
- Die Einweisung in die Vertragssoftware ist nicht geschuldet. Eine Schulung zur Nutzung der Vertragssoftware kann der Käufer gegen eine gesonderte vertragliche Vereinbarung und Vergütung bei r2 dei ex machina beauftragen.
- Die Weiterentwicklung der Vertragssoftware ist nicht geschuldet. Dies berührt nicht die Rechte des Käufers im Rahmen der Sach- und Rechtsmängelhaftung.
- Mit der Software selbst kann kein Zahnersatz hergestellt werden.
- Die Software ist für eine Nutzung außerhalb der Zahnmedizin und Kieferorthopädie nicht geeignet..
4.7 Die ordnungsgemäße Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen zahnmedizinischer Behandlungen oder zahntechnischer Arbeiten setzt eine entsprechende zahnärztliche oder zahntechnische Ausbildung voraus. Die sach- und fachgerechte Nutzung der Vertragssoftware ist Sache des Käufers.
4.8 Das Verwendungsrisiko für die Nutzung der Vertragssoftware trägt der Käufer.
5. Übergabe
5.1 r2 dei ex machina stellt die Vertragssoftware in ausführbarer, kompilierter Form zur Verfügung.
5.2 Soweit aufgrund der Lizenzbestimmungen der verwendeten Open Source Software erforderlich, werden die Quellcodes auf Anfrage zur Verfügung gestellt; dieses Angebot ist 2 (zwei) Jahre ab Übergabe der Vertragssoftware gültig.
5.3 Die Vertragssoftware und die Dokumentation werden dem Käufer per Link zum Softwaredownload zur Verfügung gestellt. Der zugehörige Lizenzschlüssel wird in Form eines USB-Dongles an den Käufer gesendet.
6. Nutzungsrechte
6.1 Das Nutzungsrecht wird als Einzellizenz eingeräumt, das heißt die Vertragssoftware darf je Lizenz nur auf 1 (einem) Rechner laufen. Die Vertragssoftware darf auf mehreren Rechnern zur selben Zeit installiert sein. Je Lizenz kann die Vertragssoftware folglich nur auf 1 (einem) Rechner gleichzeitig ausgeführt werden. Es ist untersagt, den Dongle-Schutz zu umgehen.
6.2 Der Käufer ist dauerhaft berechtigt, die Vertragssoftware zur Nutzung auf eigenen Rechnern an einem Standort zu vervielfältigen. Zu den zulässigen Vervielfältigungshandlungen gehören die Installation auf einem Datenträger eines Rechners, sowie die zum Ablaufenlassen der Vertragssoftware notwendigen Vervielfältigungshandlungen wie das Laden in den RAM (Arbeitsspeicher), die CPU (Prozessor) und den Grafikspeicher, um das Programm bestimmungsgemäß nutzen zu können.
6.3 Das Nutzungsrecht wird dem Käufer als nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Vertragssoftware eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
6.4 Die Rechtseinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt willigt r2 dei ex machina in die Nutzung der Vertragssoftware gemäß den vorstehenden Regelungen ein. Die vorstehenden Rechte werden für den Fall des Eintritts der Bedingung nach Satz 1 unter der auflösenden Bedingung eingeräumt, dass r2 dei ex machina die Vertragssoftware im Wege der Nacherfüllung oder aus Kulanz ergänzt oder ersetzt. Ergänzt oder ersetzt r2 dei ex machina die überlassene Vertragssoftware, so stehen dem Käufer die gleichen Rechte an dieser nachträglich überlassenen Vertragssoftware zu, wie an der ergänzten oder ersetzten. Bis zu der Installation der zusätzlich überlassenen Vertragssoftware duldet r2 dei ex machina die Nutzung der Vorversion in dem beschriebenen Umfang. Der Käufer ist verpflichtet, überzählige USB-Dongles (beispielsweise bei Wiederauffinden nach Verlust) an r2 dei ex machina zurückzugeben.
6.5 Der Käufer darf die Vertragssoftware und die ihr zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung von r2 dei ex machina nicht an Dritte weitergeben, insbesondere nicht öffentlich zugänglich machen (einschließlich, jedoch nicht abschließend, im Internet), vermieten oder verleasen
6.6 Die Vertragssoftware darf durch den Käufer nicht bearbeitet, dekompiliert, nachkonstruiert und disassembliert werden. Ausgenommen ist die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms gemäß § 69e UrhG. Im Übrigen darf der Käufer keine Änderungen an der Vertragssoftware selbst oder durch Dritte vornehmen. Das gilt auch für die Behebung möglicher Programmfehler.
6.7 Die unter 6.6 aufgeführten Bedingungen beschränken sich nur auf die Programmteile mit nicht freien Lizenzen der Vertragssoftware.
6.8 Der Käufer darf gemäß § 69d Abs. 2 UrhG eine Sicherungskopie erstellen. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen. Kann der Käufer nachweisen, dass die Originalversion nicht mehr auffindbar ist oder unbrauchbar wurde, tritt die Sicherungskopie an die Stelle des Originals.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kaufpreis richtet sich nach dem von r2 dei ex machina im Angebot bestimmten Preis.
7.2 Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.3 Der Kaufpreis ist sofort fällig.
7.4 Akzeptierte Zahlungsmethode ist Überweisung.
8. Mangelansprüche des Käufers
8.1 Die Funktionalität der Vertragssoftware richtet sich nach der Leistungsbeschreibung (Ziff. 4) sowie der Beschreibung in der Softwaredokumentation. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
8.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Vertragssoftwareumgebung eingesetzt wird, die den Nutzungsvoraussetzungen (Ziff. 2.2) nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Käufer an der Vertragssoftware vorgenommen hat, ohne hierzu aufgrund einer gesetzlichen Regelung, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt zu sein.
8.3 Der Käufer hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen r2 dei ex machina unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist die Haftung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
8.4 r2 dei ex machina ist im Falle eines Sachmangels der Vertragssoftware (einschließlich des Dongles) zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, das heißt nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, z.B. durch Zurverfügungstellung eines Bugfixes) oder Ersatzlieferung (Zurverfügungstellung einer um den Mangel bereinigten Version). Im Falle der Zurverfügungstellung einer Ersatzlieferung kann r2 dei ex machina dem Kunden eine neue Version der Vertragssoftware übergeben, es sei denn dies führt für den Käufer zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung. Bei Rechtsmängeln wird der Verkäufer dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen. Alternativ kann r2 dei ex machina die Vertragssoftware so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, soweit dadurch der tatsächliche Leistungsumfang nicht wesentlich geändert wird.
8.5 Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet der Verkäufer nach Ziff. 9.
8.6 Nacherfüllungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht, wenn r2deiexmachina den Mangel wegen Vorsatzes zu vertreten hat.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Regelungen.
9.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht.
9.3 Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen haftet r2 dei ex machina im Falle des Verlustes von Daten nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Käufer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
9.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Bestimmungen unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von r2 dei ex machina.
10.2 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden, unter Ausschluss derjenigen Bestimmungen, die auf das Recht eines anderen Landes verweisen. Die Parteien sind sich einig, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) keine Anwendung findet.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
10.4 Für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.
Stand: 04.08.2023